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LEITUNG Fr. Dir. Brigitte Steinkellner
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Allgemeine Informationen Die Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung gilt für das ganze Schuljahr. Eine Abmeldung kann laut SCHUG §12a nur zu Semesterende erfolgen und muss drei Wochen zuvor bekannt gegeben werden. Abweichend von dieser Regelung ist in dringenden Fällen Rücksprache mit der Direktion zu halten. Die Abmeldung von der Nachmittagsbetreuung ist der Direktion zur Kenntnis zu bringen. Wenn Ihr Kind fünf Tage / Woche ganztägig (mindestens bis 16:00 Uhr) im Tagesheim angemeldet ist, können Sie als Erziehungsberechtigte/r bei der Stadtgemeinde Mödling um Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ansuchen. Das Ansuchen gilt immer nur für ein Schuljahr. Das erforderliche Formular und genauere Auskünfte erhalten Sie in der Direktion.
SCHUG §33(7a): „ Sofern der Beitrag für die Tagesbetreuung trotz Mahnung durch drei Monate nicht bezahlt worden ist, wird der Schüler von der Nachmittagsbetreuung abgemeldet." Falls Sie Ihr Kind zur Frühbetreuung und 4 oder 5x zur Nachmittagsbetreuung anmelden (unabhängig von der Abholzeit), ist die Frühbetreuung kostenlos.
ALTE KOSTENAUFSTELLUNG gilt nicht mehr > AKTUELLE KOSTENAUFSTELLUNG wird in nächster Zeit online gestellt!
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