KOSTEN   

LEITUNG

Fr. Dir. Brigitte Steinkellner

 

 

Allgemeine Informationen

Die Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung gilt für das ganze Schuljahr.

Eine Abmeldung kann laut SCHUG §12a nur zu Semesterende erfolgen und muss drei Wochen 

zuvor bekannt gegeben werden. Abweichend von dieser Regelung ist in dringenden Fällen 

Rücksprache mit der Direktion zu halten.

Die Abmeldung von der Nachmittagsbetreuung ist der Direktion zur Kenntnis zu bringen.

Wenn Ihr Kind fünf Tage / Woche ganztägig (mindestens bis 16:00 Uhr) im Tagesheim angemeldet ist, 

können Sie als Erziehungsberechtigte/r bei der Stadtgemeinde Mödling um Ermäßigung des Betreuungsbeitrages 

ansuchen. Das Ansuchen gilt immer nur für ein Schuljahr.

Das erforderliche Formular und genauere Auskünfte erhalten Sie in der Direktion.

Monatliche Kosten ( 10x) der Nachmittagsbetreuung

SCHUG §33(7a): „ Sofern der Beitrag für die Tagesbetreuung trotz Mahnung durch drei Monate nicht bezahlt

worden ist, wird der Schüler von der Nachmittagsbetreuung abgemeldet."

Falls Sie Ihr Kind zur Frühbetreuung und 4 oder 5x  zur Nachmittagsbetreuung anmelden 

(unabhängig von der Abholzeit), ist die Frühbetreuung kostenlos.

 

ALTE  KOSTENAUFSTELLUNG gilt nicht mehr >

AKTUELLE  KOSTENAUFSTELLUNG  wird in nächster Zeit online gestellt!